Kennzeichnung von Verpackungen

Grundlage

Die EU-Verordnung 94/62/EG verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren. Sie gilt für alle Verpackungsarten und betrifft auch Onlinehändler. Verpackungen müssen recyclingfähig sein und klar gekennzeichnet werden.

Verpackungen, die in die EU gelangen, müssen mit einem Recyclingcode versehen sein – z. B. PAP 20 für Wellpappe und PAP 21 für Vollkarton. Die Kennzeichnung kann gedruckt oder perforiert sein.  Die genaue Gestaltung des Symbols ist nicht vorgeschrieben, aber es muss gut sichtbar sein. Die Codierung mit PAP 20/21 ist jedoch verpflichtend.

 

Recycling-Zeichen und ihre Bedeutung – einfach erklärt

Recycling-Zeichen auf Verpackungen dienen dazu, Materialien eindeutig zu kennzeichnen und ihre fachgerechte Entsorgung zu erleichtern. Sie bestehen meist aus einem Dreieck aus drei Pfeilen, in dessen Mitte ein Recycling-Code steht – eine Zahl, die das Material beschreibt (z. B. Kunststoffe, Metalle, Papier).

 

Warum gibt es Recycling-Zeichen?

  • Orientierung für Verbraucher: Sie zeigen auf einen Blick, wie eine Verpackung recycelt werden kann.
  • Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Durch klare Kennzeichnung wird die Wiederverwertung vereinfacht.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: In manchen Ländern (z. B. Italien, Frankreich) sind Recycling-Zeichen verpflichtend.
  • Nachhaltigkeit: Fördert die Kreislaufwirtschaft.
 
 

Es gibt verschiedene Recycling-Zeichen, die auf der Verpackung verwendet werden. Hier sind einige der gängigsten Beispiele:

 

Wellpappe - z.B. Verpackungen

 

Sonstige Pappe - z.B. Verpackungen

 

Papiere - z.B. Zeitungen, Zeitschriften, etc.

 

Holz - z.B. Paletten

 

PET oder PETE - z.B. Polyesterfasern, Folien, Flaschen für Lebensmittel und andere Flüssigkeiten, Klebebänder, Umreifungsbänder, etc.

 

PE-HD oder HDPE - z.B. Kunststoffflaschen,  Kunststoffrohre, Kunstholz, etc.

 

PVC - z.B. Fensterrahmen, Rohre, etc.

 

PE-LD oder LDPE - z.B. Kunststofftaschen, Eimer, Seifenspenderflaschen, Kunststofftuben, Folien, etc.

 

PP - z.B. Stoßstangen, Innenraumverkleidungen, Industriefasern, Lebensmittelverpackungen, Klebebänder, Umreifungsbänder, etc.